Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44267
BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21 (https://dejure.org/2021,44267)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2021 - 2 WNB 2.21 (https://dejure.org/2021,44267)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 (https://dejure.org/2021,44267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,44267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; WBO § 18 Abs. 2 Satz 3; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 42 Nr. 8, § 43 Abs. 1 Satz 1
    Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 18 Abs 2 S 3 WBO, § 23a Abs 2 S 1 WBO, § 16 Abs 1 Nr 1 WDO 2002, § 42 Nr 8 WDO 2002
    Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung

  • rewis.io

    Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Wehrdienstgericht ist bei Ausübung seines Verfahrensermessens nach § 18 Abs. 2 Satz 3 WBO grundsätzlich verpflichtet, bei einem ordnungsgemäßen Antrag eines Soldaten dem Rechtsanspruch auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfung einer Disziplinarbuße eines Soldaten hinsichtlich Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren; Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreiche Verfahrensrüge wegen unterbliebener mündlicher Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Truppendienstgericht - und die unterbliebene mündliche Verhandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 173, 290
  • NVwZ-RR 2022, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Darüber hinaus folgt aus dem besonderen Charakter der Konvention als Menschenrechtsvertrag auch eine vorrangige Beachtenspflicht der in der Konvention niedergelegten Garantien und der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dazu entwickelten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 ).

    Daher ist das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verbriefte Recht, zu den entscheidungserheblichen Rechts- und Tatsachenfragen in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen nicht nach dem "lex specialis"- oder "lex posterior"-Grundsatz durch § 18 Abs. 2 Satz 3 WBO derogiert worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203 ).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Der Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung liegt die Vorstellung zugrunde, dass die umfassende Erörterung der tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einer Streitsache mit den Beteiligten regelmäßig geeignet ist, die Richtigkeit und Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidung zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

    Das Unterbleiben einer von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK geforderten mündlichen Verhandlung hat gleichzeitig eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Folge, der einen absoluten Verfahrensfehler im Sinne des § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14

    Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Im Rahmen der Rechtsbeschwerde ist die Entscheidung des Truppendienstgerichts über die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nur daraufhin überprüfbar, ob sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen vorgelegen haben oder ob das Gericht die rechtlichen Grenzen des ihm zustehenden Verfahrensermessens überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 4 und vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 18).

    Etwas Anderes gilt nach ständiger, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entwickelter höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn der Beteiligte bereits einmal im gerichtlichen Verfahren die Gelegenheit hatte, zu allen entscheidungserheblichen Rechts- und Tatsachenfragen in einer mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 6 und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 u.a. - juris Rn. 11, 13 m.w.N).

  • BVerwG, 24.03.2014 - 1 WRB 1.14

    Mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit; rechtliches Gehör.

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Dementsprechend ist im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung sowohl nach der gesetzlichen Konstruktion als auch in der Praxis der Wehrdienstgerichte der Regelfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2014 - 1 WRB 1.14 u.a. - Buchholz 450.1 § 18 WBO Nr. 6 Rn. 16).

    Eine mündliche Verhandlung kann etwa erforderlich sein, wenn ein Verfahren in rechtlicher Hinsicht neue grundsätzliche Fragen aufwirft, die ein eingehendes Rechtsgespräch erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2014 - 1 WRB 1.14 u.a. - Buchholz 450.1 § 18 WBO Nr. 6 Rn. 20).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Dies ergibt sich schon aus dem Rang des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK als innerstaatlich unmittelbar anwendbares Bundesgesetz (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - BVerfGE 148, 296 Rn. 127).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Denn das Grundgesetz will Konflikte zwischen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und dem nationalen Recht nach Möglichkeit vermeiden (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - BVerfGE 128, 326 ).
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Eine unzulässige Verquickung eines die Tatfrage betreffenden Verhandlungs- und Beweisantrages mit Fragen der Maßnahmebemessung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94 - BGHSt 40, 287 ) ist darin nicht zu sehen.
  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Dieser Rechtsanspruch auf eine öffentliche mündliche Verhandlung besteht in seiner zivilrechtlichen Bedeutung auch bei gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den deutschen Wehrdienstgerichten (vgl. EGMR, Entscheidung vom 28. März 2017 - 19600/15, R.S./Deutschland - BeckRS 2017, 162736, Rn. 34; ebenso für beamtenrechtliche Disziplinarverfahren: EGMR, Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 38 f.).
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Klärungsbedürftigkeit der Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Etwas Anderes gilt nach ständiger, auf der Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entwickelter höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann, wenn der Beteiligte bereits einmal im gerichtlichen Verfahren die Gelegenheit hatte, zu allen entscheidungserheblichen Rechts- und Tatsachenfragen in einer mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 6 und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 u.a. - juris Rn. 11, 13 m.w.N).
  • BVerwG, 29.06.2020 - 2 B 37.19

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung gemäß § 130a VwGO bei tatsächlich komplexer

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2021 - 2 WNB 2.21
    Im Rahmen der Rechtsbeschwerde ist die Entscheidung des Truppendienstgerichts über die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung nur daraufhin überprüfbar, ob sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen vorgelegen haben oder ob das Gericht die rechtlichen Grenzen des ihm zustehenden Verfahrensermessens überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 4 und vom 29. Juni 2020 - 2 B 37.19 - juris Rn. 18).
  • EGMR, 28.03.2017 - 19600/15

    R.S. v. GERMANY

  • EGMR, 09.04.2019 - 11236/09

    ALTAY v. TURKEY (No. 2)

  • BVerwG, 16.05.2018 - 1 WNB 4.17

    Möglichkeit der Stützung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93

    Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Zeugenbeweises - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 15.12.2021 - 1 WNB 5.21

    Begründete Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler

    Vielmehr musste es sich ihm auch im Lichte des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK aufdrängen, dass eine mündliche Verhandlung geboten war, um der Beweiswürdigung den unmittelbaren Eindruck von den Zeugen zugrunde legen zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 - Rn. 11).
  • BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

    Dies gilt umso mehr, als mit dem Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids der Anspruch auf mündliche Verhandlung nach Art. 6 EMRK unmittelbar berührt wird (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 - BVerwGE 173, 290 Rn. 12; zu den Ausnahmen: Grabenwarter/Pabel, in: Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG, 3. Aufl. 2022, Kap. 14 Rn. 132).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 8.22

    Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten

    Insofern liegen Umstände vor, die ein Absehen von der mündlichen Verhandlung gestatten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 WNB 2.21 - BVerwGE 173, 290 Rn. 13 und EGMR, Urteil vom 28. Mai 2020 - Nr. 17895/14, Evers/Deutschland - FamRZ 2021, 382 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht